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Dr. Martin Meggle-Freund

grundrecht:kuenstliche_intelligenz

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Künstliche Intelligenz (KI)

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz kann genutzt werden, um große Mengen an Dokumenten zu analysieren und bei dem Verfassen von Entscheidungen helfen.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 [→ KI-Verordnung] legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.

siehe auch

Digitalisierung der Justiz
Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.

grundrecht/kuenstliche_intelligenz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 08:50 von mfreund