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Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:ggv:glaubwuerdigkeit_der_uebersetzung

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Glaubwürdigkeit der Übersetzung

Artikel 84 GGDV

Das Amt kann, sofern nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird, davon ausgehen, dass eine Übersetzung mit dem jeweiligen Urtext übereinstimmt.

Art. 80 - 84 GGDV (Kapitel XIX) → Sprachenregelung

siehe auch

geschmacksmusterrecht/ggv/glaubwuerdigkeit_der_uebersetzung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/20 04:15 von 127.0.0.1