Anzeigen:
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), nachstehend „Amt“ genannt, das im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, nachstehend „Verordnung über die Gemeinschaftsmarke“ genannt, errichtet wurde, erfuellt die Aufgaben, die ihm durch diese Verordnung übertragen werden.
Art. 1 - 2 GGV (Titel I) → Allgemeine Bestimmungen
GGV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de