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geschmacksmusterrecht:ggv:besondere_vorschriften_ueber_im_zusammenhang_stehende_verfahren

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-Art. 80 - 92 GGV (Titel IX, Abschnitt 2) -> [[Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] \\ 
-Art. 79 - 94 GGV (Titel IX) -> [[Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschfatsgeschmacksmuster Betreffen]] \\ 
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
geschmacksmusterrecht/ggv/besondere_vorschriften_ueber_im_zusammenhang_stehende_verfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/20 04:30 von mfreund