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Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2016/943 beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel IV → Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen
Beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.
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