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geschaeftsgeheimnisse:inkrafttreten

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Inkrafttreten

Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2016/943 beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.

Artikel 20

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

siehe auch

Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel IV → Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen
Beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.

geschaeftsgeheimnisse/inkrafttreten.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/26 16:01 von mfreund