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Artikel 18 (1) der Richtlinie (EU) 2016/943 beschreibt, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen ersten Bericht über die Entwicklungen bei der Anwendung der Richtlinie erstellt.
Bis zum 9. Juni 2021 erstellt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Rahmen der Tätigkeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums einen ersten Bericht über die Entwicklungen bei dem rechtswidrigen Erwerb, der rechtswidrigen Nutzung und der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Zuge der Anwendung dieser Richtlinie.
Artikel 18 → Berichte
Beschreibt die Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie.
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