Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

gebrauchsmusterrecht:einreichung_der_gebrauchsmusteranmeldung

finanzcheck24.de

Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung

Anmeldung beim Patentamt

§ 4 (1) GebrMG

Erfindungen, für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, sind beim Patentamt anzumelden. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich.

Anmeldung bei einem Patentinformationszentrum

§ 4 (2) GebrMG

Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Gebrauchsmusteranmeldungen entgegenzunehmen. Eine Anmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 Strafgesetzbuch) enthalten kann, darf bei einem Patentinformationszentrum nicht eingereicht werden.

siehe auch

gebrauchsmusterrecht/einreichung_der_gebrauchsmusteranmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1