Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

gebrauchsmusterrecht:einreichung_auf_gesonderten_blaettern

finanzcheck24.de

Einreichung auf gesonderten Blättern

§ 4 (1) der Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) verlangt, dass die Schutzansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen auf gesonderten Blättern eingereicht werden.

§ 4 (1) GebrMV

Die Schutzansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen sind auf gesonderten Blättern einzureichen.

siehe auch

§ 4 GebrMV → Anmeldungsunterlagen
Legt die Anforderungen an die Form und den Inhalt der Anmeldungsunterlagen für Gebrauchsmuster fest.

gebrauchsmusterrecht/einreichung_auf_gesonderten_blaettern.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/05 10:31 von mfreund