Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

gebrauchsmusterrecht:angaben_zum_sitz_des_anmelders

finanzcheck24.de

Angaben zum Sitz des Anmelders

§ 3 (3) GebrMV

Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat, so ist bei der Angabe der Anschrift nach Absatz 2 Nummer 1 außer dem Ort auch der Staat anzugeben. Weitere Angaben zum Bezirk, zur Provinz oder zum Bundesstaat, in dem der Anmelder seinen Wohnsitz oder Sitz hat oder dessen Rechtsordnung er unterliegt, sind freiwillig.

siehe auch

§ 3 GebrMV → Gebrauchsmusteranmeldung
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Formalitäten für die Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung.

gebrauchsmusterrecht/angaben_zum_sitz_des_anmelders.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/05 10:37 von mfreund