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eu:vertrag_ueber_die_europaeische_union

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Vertrag über die Europäische Union (EUV)

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV), auch als Maastrichter Vertrag bekannt, ist als völkerrechtlicher Vertrag einer der beiden zentralen Gründungsverträge der Europäischen Union. Er legt die Grundprinzipien, Werte und Ziele der EU fest und definiert die grundlegende institutionelle Struktur der Union, einschließlich der Zuständigkeiten der wichtigsten Organe wie dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission. Der Vertrag bildet zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das rechtliche Fundament der EU [→ Rechtsordnung der Europäischen Union] und regelt zentrale Fragen wie die Mitgliedschaft, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Prozess der europäischen Integration.

siehe auch

Rechtsordnung der Europäischen Union
Hierarchisches System von Rechtsquellen, das aus Primärrecht (Verträge), Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse), internationalen Abkommen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die Umsetzung in den Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird.

Völkerrechtlicher Vertrag
Eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten oder internationalen Organisationen, durch die rechtlich bindende Regeln festgelegt werden.

eu/vertrag_ueber_die_europaeische_union.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 03:45 von 127.0.0.1