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Das Verbraucherschutzrecht der EU umfasst eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, die darauf abzielen, die Rechte der Verbraucher in allen Mitgliedstaaten zu stärken und zu harmonisieren. Es schützt Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken, irreführender Werbung und unlauteren Vertragsbedingungen, indem es Transparenz und faire Marktbedingungen fördert. Zu den wichtigsten Bereichen gehören der Schutz vor irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken, die Regelung von Produktsicherheit, die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen sowie der Schutz personenbezogener Daten. Ziel ist es, Verbrauchern in der gesamten EU ein hohes Maß an Schutz und Vertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Dient dem Schutz der Verbraucher in der EU vor unlauteren Geschäftspraktiken, indem sie irreführende und aggressive Praktiken verbietet und sicherstellt, dass Unternehmen fair und transparent handeln.
Richtlinie 2014/40/EU → Tabakproduktrichtlinie
Regelt die Herstellung, den Verkauf, die Kennzeichnung und die Werbung von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten in der EU, um den Verbraucherschutz und die öffentliche Gesundheit zu fördern, insbesondere durch die Reduzierung des Tabakkonsums, insbesondere bei Jugendlichen.
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 → Health-Claims-Verordnung (HCVO)
Regelt die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union, um Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen.
→ Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de