Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:schadensersatz

finanzcheck24.de

Schadensersatz

Artikel 13 der Richtlinie 2004/48/EG regelt die Festsetzung von Schadensersatz bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums. Der Artikel legt fest, dass der Verletzer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er eine Verletzungshandlung vornahm, dem Rechtsinhaber angemessenen Schadensersatz leisten muss.

Art. 13 (1) RICHTLINIE 2004/48/EG → Festsetzung des Schadensersatzes
Beschreibt die Kriterien zur Festsetzung des Schadensersatzes, einschließlich der Berücksichtigung wirtschaftlicher und immaterieller Schäden.

Art. 13 (2) RICHTLINIE 2004/48/EG → Herausgabe der Gewinne oder Pauschalentschädigung
Erlaubt in bestimmten Fällen die Herausgabe der Gewinne oder die Festsetzung einer Pauschalentschädigung.

siehe auch

Richtlinie 2004/48/EG, Kapitel II, Abschnitt 6 → Schadensersatz und Rechtskosten
Regelt die Entschädigung und Kostentragung bei Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums.

eu/schadensersatz.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 09:04 von mfreund