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eu:inkrafttreten_der_richtlinie_2004_48_eg

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Inkrafttreten

Art. 21 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bestimmt das Datum, an dem die Richtlinie in Kraft tritt.

Art. 21 Richtlinie 2004/48/EG

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

siehe auch

Richtlinie 2004/48/EG, Kapitel V → Schlussbestimmungen
Regelt die Umsetzung und Inkrafttreten der Richtlinie.

eu/inkrafttreten_der_richtlinie_2004_48_eg.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 09:46 von mfreund