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Artikel 2 (9) der REACH-Verordnung stellt klar, dass Titel II und VI nicht für Polymere gelten.
Die Titel II und VI gelten nicht für Polymere.
Artikel 2 REACH-Verordnung → Anwendung
Legt die Anwendungsbereiche und Ausnahmen der Verordnung fest, einschließlich spezifischer Regelungen für bestimmte Stoffe und Anwendungen.
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