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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:anwendung_auf_motorisierte_luftfahrzeuge_mit_festen_tragflaechen

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Anwendung auf motorisierte Luftfahrzeuge mit festen Tragflächen

Die Verordnung gilt ausschließlich für Fluggäste, die mit motorisierten Luftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.

Artikel 3 (4)

Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.

siehe auch

Artikel 3 → Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung
Regelt, auf welche Flüge und Fluggäste die Verordnung anzuwenden ist.

eu/anwendung_auf_motorisierte_luftfahrzeuge_mit_festen_tragflaechen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/20 08:05 von mfreund