Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:anordnung_ohne_anhoerung

finanzcheck24.de

Anordnung ohne Anhörung

Art. 9 (4) der Richtlinie 2004/48/EG erlaubt in bestimmten Fällen die Anordnung einstweiliger Maßnahmen ohne Anhörung der anderen Partei.

Art. 9 (4) RICHTLINIE 2004/48/EG

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die einstweiligen Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 in geeigneten Fällen ohne Anhörung der anderen Partei angeordnet werden können, insbesondere dann, wenn durch eine Verzögerung dem Rechtsinhaber ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen würde.

siehe auch

Art. 9 RICHTLINIE 2004/48/EG → Einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen
Regelt die einstweiligen Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung von Rechtsverletzungen.

eu/anordnung_ohne_anhoerung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 09:10 von mfreund