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Ein „weiterer technischer Effekt“ zur Umgehung des Patentierungsausschlusses nach Artikel 52 ist nicht mehr erforderlich.
Art. 52 (2) EPÜ → Patentierungsausschlusses
Der Beitragsansatz [→ Technischer Beitrag] spielt nur bei der Frage der erfinderischen Tätigkeit eine Rolle. Er wird bei der Beurteilung des Patentierungsausschlusses nach Artikel 52 (2) EPÜ nicht mehr angewendet!
→ Abkehr vom Beitragsansatz beim Patentierungsausschluss
→ Analogie zur Erläuterung des Beitragsansatzes
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