Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:verwaltungsvereinbarung_und_einzugsermaechtigung

finanzcheck24.de

Verwaltungsvereinbarung und Einzugsermächtigung

Nr. 9.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erklärt die Grundlage der Abbuchung von Jahresbeiträgen gemäß der Verwaltungsvereinbarung mit dem epi.

Nr. 9.1 VLK

In Ausführung der Verwaltungsvereinbarung vom 5. April 1993 zwischen dem Europäischen Patentamt und dem Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) können laufende Konten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gegen Vorlage eines vom epi unterzeichneten Abbuchungsauftrags mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden. Dem Abbuchungsauftrag liegen eine oder mehrere dem epi erteilte Einzugsermächtigungen des Kontoinhabers zugrunde, die dem EPA nicht vorgelegt werden.

siehe auch

Nr. 9 VLK → Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
Beschreibt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi).

ep/verwaltungsvereinbarung_und_einzugsermaechtigung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/15 08:14 von mfreund