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Nr. 16 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten.
Nr. 16.1 VLK → Belastung mit Jahresbeiträgen
Laufende Konten können mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden.
Nr. 16.2 VLK → Feste Abbuchungstage
Abbuchungsaufträge werden jährlich am 25. Februar und 25. Juni ausgeführt.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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