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Artikel 14 (5) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass europäische Patentanmeldungen in der Verfahrenssprache veröffentlicht werden.
Europäische Patentanmeldungen werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht.
Artikel 14 EPÜ → Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke
Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.
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