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Unabhängige Patentansprüche sind Ansprüche in einer Patentanmeldung, die eigenständig sind und keinen Verweis auf andere Ansprüche enthalten. Sie definieren die wesentlichen Merkmale der Erfindung und bilden den breitesten Schutzumfang für diese. Da sie keine Bezugnahme auf andere Ansprüche benötigen, müssen unabhängige Ansprüche alle wesentlichen technischen Merkmale der Erfindung umfassen, um die Erfindung in ihrer Gesamtheit zu charakterisieren.
Nach Regel 43 (2) EPÜ [→ Mehrere unabhängige Patentansprüche] darf eine europäische Patentanmeldung mehr als einen unabhängigen Patentanspruch in der gleichen Kategorie nur dann enthalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Regel 43 EPÜ → Form und Inhalt der Patentansprüche
Legt fest, wie die Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung abzufassen sind.
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