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Nr. 5.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Bedingungen für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim EPA.
Überweisungen zwischen laufenden Konten beim EPA sind nur möglich, wenn der Kontoinhaber dieselbe juristische oder natürliche Person ist. Dazu muss er dem EPA einen unterzeichneten Antrag vorlegen. Das EPA kann weitere Nachweise verlangen.
Nr. 5 VLK → Überweisungen zwischen laufenden Konten
Regelt die Bedingungen und Verfahren für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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