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Heutzutage erfolgen die meisten Eingaben beim EPA sowohl im EP- als auch im PCT-Verfahren auf elektronischem Wege. Schriftstücke und andere Sendungen (z. B. Modelle) können aber auch durch unmittelbare Übergabe oder durch Postdienste an das Amt geliefert werden (Regel 2 (1) EPÜ [→ Einreichung von Unterlagen] und Artikel 117 (1) f) EPÜ).
Zum Schutz von Personal und Gebäuden hat das Amt ein Verfahren zur Kontrolle solcher Sendungen eingeführt, das unter anderem eine Durchleuchtungsprüfung vorsieht. Erst nach dieser Sicherheitskontrolle wird die Sendung an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Regel 2 (1) EPÜ → Einreichung von Unterlagen
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