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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:regelungen_fuer_inaktive_konten

finanzcheck24.de

Regelungen für inaktive Konten

Nr. 4.3 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erklärt die Maßnahmen bei Konten ohne Bewegungen über vier Jahre.

Nr. 4.3 VLK

Ein laufendes Konto, dessen Saldo gleich Null ist und für das in den vergangenen vier Jahren keine Kontobewegungen verzeichnet wurden, wird von Amts wegen aufgelöst. Ein laufendes Konto, das einen positiven Saldo aufweist und für das in den vergangenen vier Jahren keine Kontobewegungen verzeichnet wurden, wird von Amts wegen in den Status „inaktiv“ versetzt.

siehe auch

Nr. 4 VLK → Funktionieren des laufenden Kontos
Beschreibt die Anforderungen an die Deckung des Kontos, die Überwachung der Kontobewegungen und die Regelungen für inaktive Konten.

ep/regelungen_fuer_inaktive_konten.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/15 07:53 von mfreund