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Artikel 72 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung.
Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.
EPÜ, Teil 2, Kapitel IV → Europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Regelt die Übertragung und Bestellung von Rechten an der europäischen Patentanmeldung sowie die Vergabe von Lizenzen und das anwendbare Recht.
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