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Die „Patentauslegung“ bezieht sich auf die Interpretation der Patentansprüche [→ Auslegung der Patentansprüche ], um den genauen Schutzumfang eines Patents zu bestimmen.
Art. 69 EPÜ → Schutzbereich
Definiert den Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung.
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