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Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 17. April 2014 über die Online-Einreichung nachgereichter Unterlagen nach dem PCT:
Laut Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts vom 26. Februar 2009 (ABl. EPA 2009, 182) können Schriftstücke, die mit der internationalen Anmeldung im Zusammenhang stehen (Regel 89bis.2 PCT), in elektronischer Form eingereicht werden.
Aufgrund dieses Beschlusses und insbesondere seines Artikels 2 können ab dem 22. April 2014 Schriftstücke, die mit internationalen Anmeldungen im Zusammenhang stehen (Regel 89bis.2 PCT), über das Plug-in PCT-SFD in der Software für die Online-Einreichung online übermittelt werden. Die entsprechenden Gebührenzahlungen können über das Plug-in PCT-SFD eingegeben werden.
Diese Mitteilung findet keine Anwendung auf Prioritätsunterlagen, sofern sie nicht von der ausstellenden Behörde digital signiert wurden und die Signatur vom Europäischen Patentamt anerkannt wird, und ebenso wenig auf den Antrag nach Kapitel II PCT.
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