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Regel 62 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Stellungnahme nicht zusammen mit dem Recherchenbericht veröffentlicht wird.
Die Stellungnahme nach Absatz 1 wird nicht zusammen mit dem Recherchenbericht veröffentlicht.
Regel 62 EPÜ → Erweiterter europäischer Recherchenbericht
Legt fest, dass zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht eine Stellungnahme ergeht, ob die Anmeldung und die Erfindung die Erfordernisse des Übereinkommens zu erfüllen scheinen.
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