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Ein nationales Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das von einem nationalen Patentamt eines bestimmten Landes erteilt wird. Es gewährt dem Inhaber exklusive Rechte an einer Erfindung in dem betreffenden Land. Dies bedeutet, dass der Patentinhaber das alleinige Recht hat, die Erfindung zu nutzen, zu produzieren, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Andere dürfen die patentierte Erfindung nicht ohne Erlaubnis des Inhabers verwenden, herstellen oder vertreiben.
→ Nationales Recht
Umfasst Vorschriften und Erfordernisse des relevanten nationalen Rechts der einzelnen EPÜ-Vertragsstaaten, Erstreckungs- und Validierungsstaaten.
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