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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:nationale_patentaemter

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Nationale Patentämter

Nationale Patentämter sind die zentralen Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz in den jeweiligen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Sie sind zuständig für die Erteilung nationaler Patente und die Verwaltung der nationalen Patentanmeldungen. Nationale Patentämter spielen auch eine Rolle bei der Umwandlung europäischer Patentanmeldungen in nationale Patentanmeldungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie in Artikel 135 EPÜ beschrieben.

Die nationalen Ämter sind auch für die Erhebung von Jahresgebühren für europäische Patente zuständig, die in ihrem Hoheitsgebiet gültig sind. Nationale Patentämter können zudem spezifische Vorschriften erlassen, die bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen eine Erfindung sowohl durch europäische als auch durch nationale Patente geschützt werden kann.

In der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA wird klargestellt, dass nationale Entscheidungen keine Bindungswirkung für das EPA haben, da das EPÜ ein gemeinsames Recht für die Erteilung von Erfindungspatenten in den Vertragsstaaten schafft.

siehe auch

Nationales Recht
Umfasst Vorschriften und Erfordernisse des relevanten nationalen Rechts der einzelnen EPÜ-Vertragsstaaten, Erstreckungs- und Validierungsstaaten.

ep/nationale_patentaemter.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/17 07:26 von mfreund