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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:mathematische_methoden

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Mathematische Methoden

Artikel 52 (2) a) EPÜ

Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

Mathematische Methoden sind im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 1 PatG [bzw. Art. 52 (2) a) EPÜ] nur dann patentierbar, wenn sie der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.1)

Mathematische Algorithmen können nur zum technischen Charakter eines Verfahrens beitragen , wenn sie einem technischen Zweck dienen.2)

Eine mathematische Methode kann nur dann als nicht-technisch angesehen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der beanspruchten Lehre keinen Bezug zur gezielten Anwendung von Naturkräften aufweist.3)

Ein ausreichender Bezug zur gezielten Anwendung von Naturkräften liegt vor, wenn eine mathematische Methode zu dem Zweck herangezogen wird, anhand von zur Verfügung stehenden Messwerten zuverlässigere Erkenntnisse über den Zustand eines Flugzeugs zu gewinnen und damit die Funktionsweise des Systems, das der Ermittlung dieses Zustands dient, zu beeinflussen.4)

Eine technische Wirkung kann entweder durch die Bereitstellung von Daten zu einem technischen Verfahren unabhängig von der Anwesenheit des Benutzers oder deren anschließender Nutzung entstehen oder durch die Bereitstellung von Daten (einschließlich Daten, die für sich genommen ausgeschlossen sind, weil sie beispielsweise mithilfe eines Algorithmus erzeugt wurden), die direkt in einem technischen Verfahren angewandt werden.5)

siehe auch

Artikel 52 (2) EPÜ → Nicht patentierbare Erfindungen

1) , 3) , 4)
BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - X ZB 1/15 - Flugzeugzustand
2)
T 2035/11; T 1784/06
5)
T 1670/07
ep/mathematische_methoden.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1