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ep:laufzeit_des_patents

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Laufzeit des Patents

Artikel 63 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestimmt, dass die Laufzeit des europäischen Patents zwanzig Jahre beträgt, gerechnet vom Anmeldetag an.

Artikel 63 (1) EPÜ

Die Laufzeit des europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre, gerechnet vom Anmeldetag an.

siehe auch

Artikel 63 EPÜ → Laufzeit des europäischen Patents
Legt die Laufzeit des europäischen Patents fest.

ep/laufzeit_des_patents.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 19:37 von areichelt