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Ein laufendes Konto beim Europäischen Patentamt (EPA) ist eine Methode zur Verwaltung von Zahlungen im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen, indem ein Konto beim EPA eingerichtet wird, von dem Gebühren abgebucht werden können.
Es besteht die Möglichkeit, das Konto durch Zahlungen in Euro aufzufüllen. Auch wenn in einer anderen Währung überwiesen wird, wird der Betrag in Euro auf dem Konto gutgeschrieben. Zusätzlich können Gebühren im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) darüber beglichen werden, was die Zahlung von Jahres- und Prüfungsgebühren einschließt. Nutzer können Abbuchungsaufträge entweder für einzelne Gebühren oder als automatische Abbuchung [→ Automatisches Abbuchungsverfahren] für mehrere Gebühren einrichten.
Das laufende Konto wird durch die sogenannten „Vorschriften über das laufende Konto“ (VLK) geregelt. Die VLK stellen sicher, dass die Verwaltung und Verwendung der laufenden Konten in einer geordneten und vorhersehbaren Weise erfolgt.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.
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