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Artikel 4a des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten regelmäßig zusammentritt.
Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.
EPÜ, Teil 1, Kapitel I → Allgemeine Vorschriften
Dieses Kapitel legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.
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