Anzeigen:
Regel 61 (6) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass auf dem europäischen Recherchenbericht die Klassifikation des Gegenstands der europäischen Patentanmeldung nach der Internationalen Klassifikation anzugeben ist.
Auf dem europäischen Recherchenbericht ist die Klassifikation des Gegenstands der europäischen Patentanmeldung nach der Internationalen Klassifikation anzugeben.
Regel 61 EPÜ → Inhalt des europäischen Recherchenberichts
Legt fest, welche Angaben der europäische Recherchenbericht enthalten muss.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de