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Artikel 4 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz legt das Inkrafttreten des Beschlusses fest.
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft.
ABl. EPA 2024, A76 → Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz.
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