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Ein sprachlicher Fehler, ein Rechtschreibfehler oder jede andere Ungenauigkeit in einem Patentanspruch [→ Fehler in einem Patentanspruch] kann nur durch Auslegung des Patentanspruchs korrigiert werden, wenn das Vorliegen eines Fehlers und die genaue Art der Korrektur für die durchschnittlich fachkundige Person anhand des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen hinreichend sicher sind.1)
Art. 84 EPÜ → Patentansprüche
Regelt die Anforderungen an die Patentansprüche.
Artikel 69 (1) EPÜ → Bestimmung des Schutzbereichs
Erklärt, dass der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung durch die Patentansprüche bestimmt wird, wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen sind.
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