Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:erhebung_von_jahresgebuehren

finanzcheck24.de

Erhebung von Jahresgebühren

Artikel 141 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, ab wann Jahresgebühren für das europäische Patent erhoben werden können.

Artikel 141 (1) EPÜ

Jahresgebühren für das europäische Patent können nur für die Jahre erhoben werden, die sich an das in Artikel 86 Absatz 2 genannte Jahr anschließen.

siehe auch

Artikel 141 EPÜ → Jahresgebühren für das europäische Patent
Regelt die Zahlung von Jahresgebühren für das europäische Patent.

ep/erhebung_von_jahresgebuehren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1