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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:engerer_ausschuss_des_verwaltungsrats

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Engerer Ausschuss des Verwaltungsrats

Artikel 145 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Einsetzung eines engeren Ausschusses des Verwaltungsrats zur Überwachung der Tätigkeit der besonderen Organe des Europäischen Patentamts.

Artikel 145 (1) EPÜ → Einsetzung eines engeren Ausschusses
Beschreibt die Möglichkeit der Einsetzung eines engeren Ausschusses des Verwaltungsrats.

Artikel 145 (2) EPÜ → Zusammensetzung, Zuständigkeit und Tätigkeit des engeren Ausschusses
Regelt die Zusammensetzung, Zuständigkeit und Tätigkeit des engeren Ausschusses.

siehe auch

Artikel 143 EPÜ → Besondere Organe des Europäischen Patentamts
Regelt die Bildung besonderer Organe des Europäischen Patentamts für die Durchführung zusätzlicher Aufgaben.

EPÜ, Teil 9 → Besondere Übereinkommen
Der neunte Teil des EPÜ erlaubt einer Gruppe von Vertragsstaaten, besondere Übereinkommen über europäische Patentanmeldungen und Patente zu schließen, einschließlich der Erteilung einheitlicher Patente und der Bildung besonderer Organe des Europäischen Patentamts.

ep/engerer_ausschuss_des_verwaltungsrats.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/25 10:20 von areichelt