Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:bildung_des_praesidiums

finanzcheck24.de

Bildung des Präsidiums

Artikel 28 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat ein Präsidium bilden kann, wenn die Zahl der Vertragsstaaten mindestens acht beträgt.

Artikel 28 (1) EPÜ

Beträgt die Zahl der Vertragsstaaten mindestens acht, so kann der Verwaltungsrat ein aus fünf seiner Mitglieder bestehendes Präsidium bilden.

siehe auch

Artikel 28 EPÜ → Präsidium
Beschreibt die Bildung und Aufgaben eines Präsidiums des Verwaltungsrats.

ep/bildung_des_praesidiums.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1