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Nr. 16.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Belastung von laufenden Konten mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern.
Laufende Konten können gegen Vorlage eines vom epi unterzeichneten Abbuchungsauftrags mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden.
Nr. 16 VLK → Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
Regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten.
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