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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:befreiung_von_voraussetzungen

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Befreiung von Voraussetzungen

Artikel 134 (7) EPÜ

Der Präsident des Europäischen Patentamts kann Befreiung erteilen:

a) in besonders gelagerten Fällen von der Voraussetzung nach Absatz 2 a) oder Absatz 3 a);

b) von der Voraussetzung nach Absatz 3 c) Satz 2, wenn der Antragsteller nachweist, dass er die erforderliche Befähigung auf andere Weise erworben hat.

siehe auch

Artikel 134 EPÜ → Vertretung vor dem europäischen Patentamt
Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.

ep/befreiung_von_voraussetzungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/19 07:38 von mfreund