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ep:bedingte_antraege

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Bedingte Anträge

Bedingte Anträge sind Anträge, die von einer Partei im Verfahren gestellt werden und deren Behandlung oder Entscheidung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen oder dem Ausgang anderer Anträge abhängig gemacht wird.

Bedingte Anträge, die von den Gründen der Kammer abhängig sind, können ebenfalls zur Verfahrenseffizienz beitragen und der Kammer helfen, eine Entscheidung zu treffen, ohne Fragen zu erörtern, die letztlich nicht entscheidend für den Verfahrensausgang sein könnten. Solche Anträge binden eine Kammer jedoch nicht dahingehend, dass eine Partei die Kammer dazu zwingen kann, das Verfahren nur in einer bestimmten Reihenfolge oder nur auf bestimmte Fragen beschränkt durchzuführen, wie es sich eine Partei wünscht, wodurch möglicherweise unerwünschte Ergebnisse für diese Partei vermieden werden. In Verfahren mit mehreren Parteien haben auch andere Parteien die Freiheit zu argumentieren, warum die Kammer einem solchen bedingten Antrag nicht stattgeben sollte. Grundsätzlich ist die Kammer frei, das Verfahren in jeder geeigneten Reihenfolge durchzuführen und jede Frage zu erörtern, solange die relevanten sachlichen und verfahrenstechnischen Anträge der Parteien ordnungsgemäß geprüft und entschieden werden.1)

siehe auch

Anträge der Parteien
Formelle Bitten oder Ersuchen, die von den Parteien des Verfahrens gestellt werden.

1)
T 0738/20, Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.4.03, 11. Juli 2024
ep/bedingte_antraege.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 11:54 von mfreund