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Nr. 2.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Erfordernisse für die Eröffnung eines laufenden Kontos beim EPA.
Zur Eröffnung eines laufenden Kontos muss ein Antrag gestellt werden, in dem der künftige Kontoinhaber alle zweckdienlichen Angaben zu seiner Identität, seinem Beruf und seiner Anschrift mitteilt. Zu diesem Zweck ist das Online-Antragsformblatt auszufüllen und abzusenden, das auf der Website des EPA unter „Anmelden eines Patents → Gebühren → Gebührenzahlung und Rückerstattung“ verfügbar ist. Der Kontoinhaber muss dem EPA alle Änderungen der Kontaktdaten mitteilen, und zwar ebenfalls mithilfe des Online-Antragsformblatts oder alternativ mithilfe des Formblatts, auf das er über seine Kontoübersicht in der Zentralen Gebührenzahlung zugreifen kann. Ebenso kann er mithilfe des Antragsformblatts in der Zentralen Gebührenzahlung ein zusätzliches laufendes Konto eröffnen.
Nr. 2 VLK → Formvorschriften für die Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos Beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos beim Europäischen Patentamt.
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