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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:angabe_der_benannten_vertragsstaaten

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Angabe der benannten Vertragsstaaten

Regel 68 (3) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass in der veröffentlichten Anmeldung die benannten Vertragsstaaten angegeben werden.

Regel 68 (3) EPÜ

In der veröffentlichten Anmeldung werden die benannten Vertragsstaaten angegeben.

siehe auch

Regel 68 EPÜ → Form der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldungen und europäischen Recherchenberichte
Legt fest, in welcher Form die europäischen Patentanmeldungen und europäischen Recherchenberichte veröffentlicht werden.

ep/angabe_der_benannten_vertragsstaaten.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1