Anzeigen:
Regel 121 (3) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Beteiligten eine Abschrift des schriftlichen Gutachtens erhalten.
Die Beteiligten erhalten eine Abschrift des schriftlichen Gutachtens.
Regel 121 EPÜ → Beauftragung von Sachverständigen
Beschreibt die Beauftragung von Sachverständigen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de