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4.3 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt, dass die Abbuchung in Euro in Höhe des am maßgebenden Zahlungstag gültigen Betrags erfolgt.
Die Abbuchung erfolgt in Euro in Höhe des Betrags, der am maßgebenden Zahlungstag der jeweiligen Gebühr gültig ist.
VAA, Abschnitt 4 → Automatische Abbuchung von Gebühren
Regelt den Prozess der automatischen Abbuchung von Gebühren beim EPA, einschließlich der Reihenfolge und Bedingungen der Abbuchung.
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