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In Verfahren vor der Gebrauchsmusterabteilung bedarf es der Beratung und Abstimmung in einer Sitzung für 1. Beschlüsse, durch die über den Löschungsantrag entschieden wird, 2. Gutachten und Beschlüsse, durch welche die Abgabe eines Gutachtens abgelehnt wird. Von einer Sitzung kann ausnahmsweise abgesehen werden, sofern die jeweils zuständigen Vorsitzenden sie nicht für erforderlich halten.
§ 3 (1) DPMAV → Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen
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