Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:mitteilung_der_erfolglosen_beendigung

finanzcheck24.de

Mitteilung der erfolglosen Beendigung

§ 35 (2) des Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) verpflichtet den Vorsitzenden der Schiedsstelle, die erfolglose Beendigung des Verfahrens den Beteiligten mitzuteilen.

§ 35 (2) ArbnErfG

Der Vorsitzende der Schiedsstelle teilt die erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens den Beteiligten mit.

siehe auch

§ 35 ArbnErfG → Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
Regelt die Bedingungen, unter denen das Schiedsverfahren als erfolglos beendet gilt.

arbeitnehmererfinderrecht/mitteilung_der_erfolglosen_beendigung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/17 19:20 von mfreund