Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:frist_fuer_die_festsetzung_der_verguetung

finanzcheck24.de

Frist für die Festsetzung der Vergütung

§ 12 (3) S. 2 ArbnErfG

Bei unbeschränkter Inanspruchnahme der Diensterfindung ist die Vergütung spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts, bei beschränkter Inanspruchnahme spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Benutzung festzusetzen.

§ 12 (3) S. 1 ArbnErfG → Festsetzung der Vergütung

siehe auch

arbeitnehmererfinderrecht/frist_fuer_die_festsetzung_der_verguetung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1